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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
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Europäische Alkoholmarktordnung

Wie im letzten Rundschreiben schon berichtet, möchte die Europäische Kommission die Einführung einer Europäischen Alkoholmarktordnung. Aufgrund der Beihilfebestimmungen wäre es dann nicht mehr möglich, dass Deutsche Branntweinmonopol in seiner bisherigen Form weiterzuführen. Es könnte sogar davon ausgegangen werden, dass das Deutsche Branntweinmonopol ersatzlos gestrichen werden müsste.

In den Medien wurde ja sehr viel darüber berichtet und teilweise wurde schon das Ende des Deutschen Branntweinmonopols verkündet. Dies ist bisher auch aufgrund unserer Interventionen nicht passiert und wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die neuesten Entwicklungen unterrichten.

Nachdem die Europäische Kommission Ende des letzten Jahres ihren Marktordnungsvorschlag offiziell dem Europäischen Parlament vorgelegt hat, hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes in einem Kraftakt den Vorschlag für eine gemeinsame Marktordnung für Ethylalkohol agrarischen Ursprungs nationenübergreifend abgelehnt und an die Kommission zurückgewiesen. Der Agrarministerrat konnte somit ohne eine weitere Behandlung dieser Thematik durch das Europäische Parlament nicht entscheiden. Damit wurde aber die Europäische Kommission nur gezwungen, einen neuen Vorschlag zur Ethyl- und Agraralkoholmarktordnung vorzulegen.

Am 01. Januar 2002 übernahm Spanien die Ratspräsidentschaft und war damit federführend für Vorlagen, auch im Agrarministerrat, zuständig. Nach langen Gesprächen mit der spanischen Ratspräsidentschaft konnte diese überzeugt werden, dass ein Kompromissvorschlag der Agrarministerkonferenz vorgelegt wird. Dieser Kompromissvorschlag sah vor, dass keine Marktordnung sondern nur eine sogenannte Ratsverordnung für Agraralkohol beschlossen wird und die Beihilfebestimmungen in dieser Ratsverordnung nicht aufgenommen werden. Dies hätte zur Folge gehabt, das es zwar eine Europäische Regelung über den Agraralkohol gegeben und man gleichzeitig auch einen gewissen Außenschutz vor Alkohol-Einfuhren aus Drittländern gehabt hätte, aber eben gleichzeitig Beihilfen wie z. B. an das Deutsche Branntweinmonopol weiterhin gewährt werden dürften.

Wir haben uns sofort dafür eingesetzt, dass sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes für diesen Kompromissvorschlag einsetzt. Speziell die Europa-Abgeordnete Elisabeth Jeggle (CDU), Mitglied des Agrarausschusses, setzte sich zusammen mit ihren deutschen Fraktionskollegen dafür ein, das der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes ohne weitere Diskussionen diesen Vorschlag der spanischen Präsidentschaft angenommen hat. Damit sollte der Ratspräsidentsschaft "Rückendeckung" gegeben werden. Zudem konnte erreicht werden, dass das Plenum des Europäischen Parlamentes am 13.06.2002, die entsprechende Empfehlung des federführenden Agrarausschusses gebilligt und damit ebenfalls diese einfache Ratsverordnung ohne Beihilfen-Artikel unterstützt hat.

Leider hat die Agrarministerkonferenz am 27.06.2002 keine Entscheidung herbeigeführt, sondern die geplante EU-Marktregelung für Agraralkohol wieder an den Sonderausschuss Landwirtschaft zurückverwiesen um nach einer Lösung in der Frage "Staatliche Beihilfen" zu suchen. Die Kommission ist nämlich strikt dagegen, dass das Beihilferecht keine Anwendung findet.

Momentan muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr unter jetzt dänischer Ratspräsidentschaft keine weiteren Beratungen stattfinden. Es darf aber nicht davon ausgegangen werden, dass damit die ganze Angelegenheit erledigt ist. Wir rechnen vielmehr damit, dass die EU-Kommission im nächsten Jahr wieder ein Vorschlag machen wird. Festzuhalten ist, dass uns Agrarkommissar Fischler aufgrund der besonderen Bedeutung unserer Brennereien versichert hat, dass eine Lösung für unsere Brennereisparte gesucht und gefunden werden soll. Aufgrund unserer Gespräche meinen wir, dass dies tatsächlich auch in die Tat umgesetzt wird. Wir gehen also davon aus, dass auch in Zukunft die Ablieferung von Alkohol in irgendeiner Art und Form möglich sein wird. Diese Unterstützung haben wir nicht nur von Deutschland, sondern auch von anderen europäischen Staaten und der Europäischen Kommission.

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