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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
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Agraralkoholmarktordnung

Die Mitgliedstaaten der EU, die am Montag beim Sonderausschuss Landwirtschaft zusammengekommen waren, haben bei der Einführung gemeinschaftlicher Maßnahmen, die den Markt für Äthylalkohol regeln sollen, und beim Verfahren für die Rahmenregelung für einzelstaatliche Beihilfen in diesem Bereich eine Einigung erzielt. Der Kompromissvorschlag der griechischen Präsidentschaft, der von der Kommission unterstützt wird, sieht eine Ausnahmeregelung zugunsten Deutschlands für das Branntweinmonopol vor, das bis 31.12.2010 seine Hilfen für kleine Brennereien fortsetzen kann.

Wird dieser Kompromiss am Dienstag, dem 08. April 2003, vom Agrarministerrat verabschiedet, können die Brenner weitere 7 Jahre abliefern. Im Jahr 2009 unterbreitet die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Abschlussbericht mit der Bewertung der Beihilfe zusammen mit Vorschlägen für eine mögliche Verlängerung.

Nach zwei Jahren intensiver Arbeit konnte die Ablieferungsmöglichkeit über einen längeren Zeitraum auch für die Kleinbrenner gesichert werden. Es werden dann weitere Anstrengungen notwendig sein, damit diese Möglichkeit dann auch über das Jahr 2010 bestehen bleibt. Die Überzeugungsarbeit in Deutschland und in der Europäischen Union werden die Verbände fortsetzen, damit auch 2010 wieder eine vernünftige Entscheidung getroffen wird.

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