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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Aktuelles

Letzte Ablieferungsmöglichkeiten für Abfindungsbranntwein verlängert bis zum 08. Dezember 2017

Wie der aktuellen Bekanntmachung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und den Veröffentlichungen der Brennereiverbände zu entnehmen ist, kann letztmalig im Rumpfbetriebsjahr 2017 für Abfindungsbranntwein die Herstellung zur Ablieferung beantragt werden. Letzter Brenntag für Abfindungsbranntwein zur Ablieferung ist der 29. November 2017. Bis zum 08. Dezember 2017 kann Abfindungsalkohol bei der Deutschen Edelbranntwein GmbH, Hardtstraße 35 in 76185 Karlsruhe unter Vorlage der entsprechenden Brenngenehmigung selbst abgeliefert werden.
Seit Anfang Oktober 2017 bis Anfang Dezember 2017 fahren die Übernahmekolonnen der Deutschen Edelbranntwein GmbH die verschiedenen Regionen mindestens noch einmal zur Branntweinübernahme an.
Zu den jeweiligen Terminen werden die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wie bisher per Postkarte zur Branntweinablieferung aufgefordert. Daneben besteht die Möglichkeit zur freien Ablieferung von Branntwein. Neben den per Postkarte angeforderten Ablieferungen kann unter Vorlage der Brenngenehmigung sonstiger noch zur Ablieferung anstehender Branntwein abgeliefert werden. Diese Möglichkeit kann z.B. auch von Brennern und Stoffbesitzern aus Nachbarbezirken oder für kurzfristig vor dem Abnahmetermin erzeugten Branntwein genutzt werden.

Die Termine zur freien Ablieferung sind nachstehend in der Übersicht über die Termine zur freien Ablieferung veröffentlicht.
Aus organisatorischen Gründen kann es zu Änderungen bereits veröffentlichter Abnahmetermine kommen. Bitte beachten Sie deshalb mögliche Aktualisierungen auf dieser Internetseite oder unter www.zoll.de.

Branntwein, der nicht bei den Außenabfertigungen der Deutschen Edelbranntwein GmbH übergeben wird, ist daher bis zum 08. Dezember 2017 bei der Deutschen Edelbranntwein GmbH, Hardtstraße 35 in 76185 Karlsruhe unter Vorlage der entsprechenden Brenngenehmigung selbst abzuliefern. Die erweiterten Annahmezeiten in Karlsruhe sind ebenfalls in der Übersicht über die Termine zur freien Ablieferung veröffentlicht.

Für Branntwein, der bis zum 08. Dezember 2017 nicht abgeliefert wurde, erfolgt die Steuerfestsetzung nach § 172 Brennereiordnung.

Für zur Ablieferung genehmigten und noch nicht abgelieferten Abfindungsbranntwein können Sie beim Hauptzollamt Stuttgart, 70171 Stuttgart, wie bisher auch, jederzeit die Befreiung von der Ablieferung beantragen. In diesem Fall wird die Branntweinsteuer festgesetzt.

ACHTUNG - Verlängerung der Übernahmefristen bis zum 08.12.2017!
Aufgrund der großen Ablieferungsmenge wird es auch in den Kalenderwochen 47 bis 49 zusätzliche Außenabfertigungen geben. Die Ablieferungsmöglichkeiten wurden bis zum 08. Dezember 2017 verlängert. Dennoch ist die bisher obligatorische zweimalige Aufforderung zur Ablieferung durch die Deutsche Edelbranntwein GmbH (DEB) wegen den kurzfristig mitgeteilten Außenabfertigungen nicht immer möglich. Je nach Brenndatum erfolgt nur einmalig die Aufforderung durch die DEB oder es ergeht nur die allgemeine Aufforderung zur Ablieferung auf der Brenngenehmigung.
Eine sichere Ablieferung kann somit nur bei der DEB gewährleistet werden. Für die bis zum 08. Dezember 2017 nicht abgelieferte Menge des Abfindungsbranntweins ergeht ein entsprechender Steuerbescheid.

Erläuterungen:
DA = Direktabnahme am Containerstellplatz für Ablieferer mit Einbestellkarte
FA = Freie Abnahme am Containerstellplatz ohne Einbestellkarte
LKW = Abholungen mit Einbestellung an Sammelstellen

Deutsche Edelbranntwein GmbH
Letzte Ablieferungsmöglichkeiten für Abfindungsbranntwein
Die genauen Tage in den genannten Wochen werden jeweils 14 Tage zuvor hier veröffentlicht:
   
Woche 49
04.12.2017

05.12.2017

06.12.2017


04.12. - 07.12.2017

77656 Offenburg-Zunsweier DA/FA
Hinweis: Zeit beachten: 10:00 bis 16:00 (Ablieferung auch ohne Termin möglich!)
72127 Kusterdingen-Wankheim DA/FA
Hinweis: Zeit beachten: 12:00 bis 16:00 (Ablieferung auch ohne Termin möglich!)
72127 Kusterdingen-Wankheim DA/FA
Hinweis: Zeit beachten: 08:00 bis 11:00 (Ablieferung auch ohne Termin möglich!)

DEB Karlsruhe/FA
Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr
Hinweis: Freitag keine Abnahme mehr - Rechnungsabschluss!

Bitte achten Sie darauf, dass bei freien Abnahmen keine ungültigen Brenngenehmigungen vorgelegt werden, z. B.:
- Zweitausfertigungen
- Brenngenehmigungen nach zweimaliger Nichtablieferung
- Brenngenehmigungen nach Kontoänderungen, zu denen bereits abgeliefert wurde.
Korrekturen sind nicht mehr möglich!


DA (Direktabnahme am Containerstellplatz für Ablieferer mit Einbestellkarte)
LKW (Abholungen mit Einbestellung an Sammelstellen)
FA (Freie Abnahme am Containerstellplatz ohne Einbestellkarte)


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