Das neue Verpackungsgesetz kommt zum 01.01.2019
Info:In den nächsten Monaten werden wir Sie an dieser Stelle detaillierter über die Neuerungen informieren, beachten Sie jedoch auch die Informationen auf der Webseite
verpackungsregister.org
Am 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab.
Dies bedeutet für alle Hersteller / Brenner neue Verpflichtungen, selbst wenn nur kleine Verpackungsmengen in den Verkehr gebracht werden:
- Beteiligung an einem Dualen System (beachten hierzu unsere Hinweise zur Verpackungsverordnung)
- Registrierung bei der Zentralen Stelle (voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2018 möglich)
- Datenmeldung bei der Zentralen Stelle
Bitte beachten Sie, dass bereits heute die Verpflichtung besteht, sich an einem Dualen System zu beteiligen. Sie haben auch jetzt noch die Möglichkeit einen Vertrag für 2018 abzuschließen.
Für kleinere Mengen, die wahrscheinlich den Mengen der meisten unserer Mitglieder entsprechen, haben wir einen Rahmenvertrag mit der Firma SUSA Solutions GmbH abgeschlossen.
Die Verträge für
2018 und
2019 können Sie hier herunterladen und direkt der Firma
SUSA Solutions GmbH zukommen lassen.
Wer größere Mengen hat und für sich den besten Preis suchen will, kann einen Online-Vertrag abschließen, z. B. bei
Landbell GmbH (ab 75,- Euro)
zum Online-Rechner »
www.vfw-gmbh.eu (ab 250,- Euro im Jahr),
www.belland-dual.de (ab 250,- Euro),
www.zentek.de (ab 150,- Euro),
www.interseroh.de (ab 150,- Euro),
www.veolia.de (ab 500,- Euro),
www.eko-punkt.de (ab 125,- Euro)
Keine Gewähr auf Vollständigkeit und auf die Höhe der angegebenen Mindestgebühr.
Achtung: Mengenstaffelungen sind teils sehr unterschiedlich!
In den nächsten Monaten werden wir Sie an dieser Stelle detaillierter über die Neuerungen informieren, beachten Sie jedoch auch die Informationen auf der Webseite
verpackungsregister.org
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