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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Aktuelles

Neue EU-Spirituosen-Verordnung

Am 19.06.2007 hat das Europäische Parlament die neue EU-Spirituosen-Verordnung verabschiedet. Aus unserer Sicht kann festgestellt werden, dass nach sehr intensiven Beratungen und vielen Gesprächen mit unserem Verband die bisherigen auf hohen Qualitätsansprüchen basierenden Verordnungen weiter erhalten bleiben und man daher mit dem Ergebnis zufrieden sein kann, da auch in Teilbereichen Verbesserungen erzielt werden konnten. Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen.

1. Es kann festgehalten werden, dass eine Aromatisierung von Obstbränden, wie es vorgesehen war, wieder rückgängig gemacht worden ist. Also nach wie vor wird der Geschmack von Obstbränden und Obstgeisten ausschließlich durch die Qualität des Obstes und der Kunst des Brennens bestimmt.

2. Nach wie vor gibt es eine Unterteilung von Obstbränden und Obst-geisten. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass bei den Obst-geisten die Ausgangsstoffe für die Herstellung erweitert worden sind. So können Obstgeiste aus Gemüse (z. B. Spargeln), Nüssen oder anderen pflanzlichen Stoffen wie Kräutern oder Rosenblättern hergestellt werden. Aus Aprikosen und Pfirsichen können keine Obstgeiste hergestellt werden, auch wenn dies in Deutschland teilweise üblich war. Wir möchten darauf hinweisen, dass Geiste ausschließlich aus Neutralakohol landwirtschaftlichem Ursprungs hergestellt werden dürfen. Eine Verwendung von Obstbrand oder Korn aus eigener Produktion ist unter der Bezeichnung Obstgeist nicht möglich.

3. Bei Obstbränden wurde der Grenzwert für Blausäure von bisher 10g/hl auf 7g/hl abgesenkt und die Methanolwerte für die einzelnen Produkte wurden zum Teil angepasst. So konnte erreicht werden, dass z. B. für Aprikosen der Methanolwert erhöht wurde.

4. Topinambur und Weinhefe sind nun eigene Spirituosengattungen geworden, so dass mit Inkrafttreten dieser Europäischen Spirituosenverordnung es nicht mehr notwendig ist das Wort " Spirituose" auf dem Etikett anzugeben. Die Verkehrsbezeichnung hierfür lauten "Hefebrand" oder "Brand aus Trub" bzw. "Topinambur" oder "Brand aus Jerusalem-Artischocke". Aus einer Honigmaische kann durch Gärung und Destillation ebenfalls ein Honigbrand hergestellt werden.

5. Nach wie vor darf bei Angabe von geografischen Bezeichnungen wie z. B. "Schwarzwälder Kirschwasser" "Durbacher Kirschwasser" das Produkt nicht zur Abrundungszwecken gezuckert werden. Wird auf eine geografische Angabe verzichtet, besteht die Möglichkeit der Abrundungszuckerung.

Es wird damit gerechnet, dass die Europäische Spirituosenverordnung Anfang 2008 in Kraft treten wird.

Zukunft des Deutschen Branntweinmonopols

Wie wir in unserem letzten Rundschreiben Ihnen schon berichtet haben, ist auf europäischer Ebene das Deutsche Branntweinmonopol bis Ende des Jahres 2010 abgesichert und auch der Deutsche Bundestag hat dazu einen entsprechenden positiven Beschluss gefasst. Es beginnen nun langsam die Überlegungen, wie das Deutsche Branntweinmonopol und damit unsere Ablieferungsmöglichkeit über das Jahr 2010 erhalten bleiben kann. Grundsätzlich gibt es dafür drei Wege um diese Möglichkeit für uns zu erhalten.

Einmal wäre eine nicht unwahrscheinliche und mögliche Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol auf europäischer Ebene möglich. Dies wird in Deutschland momentan als auch der beste Weg zu Erhalt des Deutschen Branntweinmonopols angesehen.

Eine andere Möglichkeit wäre über eine modifizierte "De-minimis-Regelung" die Möglichkeit zu eröffnen, Zuschüsse zum Übernahmegeld für unsere Ablieferungsmöglichkeit zu erhalten. Dafür müsste aber diese spezielle Beihilfenregelung modifiziert werden, da bisher keine produktionsbezogenen Beihilfen erlaubt sind.

Zudem gäbe es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beihilfeprogramms zur Sicherung des Streuobstanbaus, Zuschüsse zu gewähren.

In den nächsten Monaten werden intensive Beratungen sowohl mit den bundesdeutschen Ministerien, als auch der Europäischen Kommission stattfinden. Dies soll da zu dienen, dass die Europäische Kommission keine Vorschläge im Jahr 2009 unterbreiten, die für Deutschland ungünstig sind.

Wir werden Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

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